Zugriff auf ELGA nur mit e-card möglich
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die bisherige covidbezogene Ausnahmeregelung, die den Zugriff auf ELGA ohne e-card-Steckung geregelt hat, mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist.
Seit 1. Jänner 2023 gelten daher die im Gesundheitstelematikgesetz regulär definierten Zugriffsbeschränkungen:
- für den e-Impfpass: 28 Tage ab der letzten e-Card-Steckung
- für andere ELGA-Dienste (E-Medikation, e-Befunde): 90 Tage ab der letzten e-Card-Steckung
Der Zugriff auf ELGA-Dienste nur mit Name und SV-Nr. (ohne Stecken der e-card im angegebenen Zeitraum) ist somit nicht mehr möglich. An einer Lösung der dadurch entstehenden Probleme, insbesondere bei der elektronischen Erfassung von Impfungen, wird seitens der Ärztekammer bereits gearbeitet.