RSV Infektion neuer Impfstoff

RSV Infektion löst eine Entzündung in den oberen und tiefen Teilen der Atemwege der  Lunge aus.

RSV wird vor allem über Tröpfcheninfektion übertragen z.B. im Niesen oder Husten. Die Saison beginnt im November und dauert meist etwa bis März. Insbesondere sind Säuglinge betroffen – aber auch Erwachsene können erkranken.

Seit kurzem gibt es einen Impfstoff, der Schwangeren  einmal zwischen der 24. und 36. Woche empfohlen wird. 

Geimpft wird die Schwangere, sodass schützende Antikörper über die Plazenta auf den Säugling übertragen werden. Die Schutzdauer des Neugeborenen beträgt: von der Geburt bis zum Alter von 6 Monaten nach der Geburt.

 

Die Impfung gegen RSV Vieren kostet in meiner Ordination € 200.-

 

Grippe Impfstoffe 2023/2024

Im Herbst 2023 startet das österreichweit einheitliche „Öffentliche Grippeimpfprogramm Influenza“.

  • Es ist ein Selbstbehalt von 7 Euro zu bezahlen!

 

  • Ausgenommen vom Selbstbehalt sind
    • Personen mit Rezeptgebührenbefreiung – das gilt auch für Personen, die die Rezeptgebührenobergrenze erreicht haben und deshalb befreit sind.
    • Kinder und Jugendliche vor dem 18. Geburtstag

 

Den Selbstbehalt wird in bar GENAU einbezogen.

 

Neuer Covid Impfstoff 2023

Angepasste Covid Impfung ist in 2 Wochen in der Ordination erhältlich. (BioNTech/Pfizer)


Nach Anmeldung!


Impttag:  Mittwoch ab 10:00 bis 12:00

Zugriff auf ELGA nur mit e-card möglich

Covidbezogene Ausnahmeregelung, die den Zugriff auf ELGA ohne e-card-Steckung geregelt hat, mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen.

Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die bisherige covidbezogene Ausnahmeregelung, die den Zugriff auf ELGA ohne e-card-Steckung geregelt hat, mit 31. Dezember 2022 ausgelaufen ist.

Seit 1. Jänner 2023 gelten daher die im Gesundheitstelematikgesetz regulär definierten Zugriffsbeschränkungen:

  • für den e-Impfpass: 28 Tage ab der letzten e-Card-Steckung
  • für andere ELGA-Dienste (E-Medikation, e-Befunde): 90 Tage ab der letzten e-Card-Steckung

Der Zugriff auf ELGA-Dienste nur mit Name und SV-Nr. (ohne Stecken der e-card im angegebenen Zeitraum) ist somit nicht mehr möglich. An einer Lösung der dadurch entstehenden Probleme, insbesondere bei der elektronischen Erfassung von Impfungen, wird seitens der Ärztekammer bereits gearbeitet.

Keine Terminvereinbarung notwendig